Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Stiftung Kinderheim Harkerode mit Wirkung zum 1. Januar 2017 als rechtsfähig anerkannt. Laut ihrer Satzung vom 8. Dezember 2016 stellt die Stiftung Hilfeangebote bereit und betreibt zweckdienliche Einrichtungen und Dienste gemäß den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie den Bestimmungen des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.
1998
Das Kinderheim Harkerode beginnt die Neustrukturierung und Dezentralisierung seiner Wohnbereiche im Einklang mit den sich ändernden Anforderungen der Jugendhilfe. Ein moderner Leistungsanbieter stationärer Jugendhilfe entsteht. Träger der Einrichtung ist der Landkreis Mansfelder Land.
2001
Für mehr institutionelle Flexibilität wird das Kinderheim Harkerode 2001 in die „Kinder- und Jugendstätten Mansfeld-Südharz” integriert, die als sogenannter Eigenbetrieb des neuen Landkreises Mansfeld-Südharz bis 2012 Bestand hatten.
2013
Zum 1. Januar 2013 übernimmt der Verein Kinderheim Harkerode e.V. die Trägerschaft für den bedarfsorientierten Betrieb von ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach dem Kinder- und Jugendhilferecht der Bundesrepublik Deutschland.
2016
Nach vierjährigem erfolgreichem Wirken des Vereins wird mit der zusätzlichen Gründung der rechtsfähigen Stiftung Kinderheim Harkerode eine endgültige Trägerstruktur geschaffen. Ambulante Dienste bleiben in der Verantwortung des Vereins Kinderheim Harkerode e.V. Stationäre Dienste und Einrichtungen werden von der Stiftung Kinderheim Harkerode betrieben.
HEUTE
Die Stiftung arbeitet im Einklang mit den Werten und Erfahrungen der Vorläuferinstitutionen. Zugleich bemüht sie sich um eine weitere Verbesserung der Qualität der Betreuung der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu entwickelt sie neue Betreuungskonzepte, die den vorhersehbaren, besonderen Herausforderungen im Landkreis Mansfeld-Südharz gerecht werden.