

Ihre Spende überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
SozialBank AG
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BFSWDE33XXX
Die Stiftung Kinderheim Harkerode dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO. Die Stiftung ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Lutherstadt Eisleben wegen Förderung der Jugendhilfe, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für Stiftungszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Spender erhalten auf Wunsch eine formgerechte Spendenquittung. Spender werden gebeten, auf dem jeweiligen Überweisungsformular ihre vollständige Adresse einzutragen. Geldspenden (Überweisungen) sind auch aus dem Ausland problemlos möglich.