Ihre Spende überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Bank für Sozialwirtschaft
DE26 8102 0500 0001 5533 01
BFSWDE33MAG
Die Stiftung Kinderheim Harkerode dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO. Die Stiftung ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Lutherstadt Eisleben wegen Förderung der Jugendhilfe, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für Stiftungszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Spender erhalten auf Wunsch eine formgerechte Spendenquittung. Spender werden gebeten, auf dem jeweiligen Überweisungsformular ihre vollständige Adresse einzutragen. Geldspenden (Überweisungen) sind auch aus dem Ausland problemlos möglich.